Verkehrswert (Marktwert)

Der §194 im Baugesetzbuch (BauGB), stellt die Grundlage der Verkehrswertermittlung dar. Dahinter verbirgt sich ein komplexes Regelwerk zur Immobilienbewertung.

Wir als Ingenieurbüro beschäftigen uns tagtäglich mit der Immobilienthematik. So sind wir professionel im Sanierungs- und Neubaumarkt tätig und haben permanenten Kontakt in die Immobilienbranche.

Um kompetent und sachkundig am Markt im Bereich der Immobilienbewertung tätig zu sein und hier eine hohe Kompetenz nachzuweisen haben wir den Weg der Weiterbildungen, Prüfungen und einer Zertifizierung durch die DEKRA beschritten.
So dürfen wir jetzt den Titel “Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung für bebaute und unbebaute Grundstücke mit Rechten, Belastungen und grundstücksgleichen Rechten” führen.

Gerne begutachten wir auch ihre Immobilie. Es kann viele Beweggründe geben, den tatsächlichen Wert seiner Immobilie bestimmen zu lassen, nicht nur der Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder die Vererbung.

Ich freue mich auf Sie!

Ihr Christian Ackermann

Dipl- Bauingenieur (FH)
DEKRA zert. Immobilienbewerter

zitat10

 

§ 194 Verkehrswert

  • Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.